Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
Im Zeitraum vom 14. bis 27. Oktober 2021 lagen im Rathaus Hemau die Eintragungslisten für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags auf. Die Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit dieses Volksbegehrens sind erfüllt, wenn bayernweit mindestens eine Million Stimmberechtigte das Volksbegehren unterstützen. Das Ergebnis des Volksbegehrens stellt der Landeswahlausschuss fest.
In Hemau nahmen 118 Personen die Gelegenheit wahr, am Volksbegehren teilzunehmen. Die meisten Eintragungsberechtigten (29 Personen) trugen sich am letzten Tag der Eintragungsfrist ein. Die ausgeweiteten Eintragungsmöglichkeiten am Donnerstag, den 21.10.2021, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie am Samstag, den 23.10.2021, 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr nutzten insgesamt 3 bzw. 7 Personen.