Das Kreisjugendamt berät Eltern und Veranstalter zu Fragen des Jugendschutzes. Die Aufgaben erstrecken sich von präventiven Maßnahmen bis zur Kontrolle, insbesondere bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, dem Umgang mit Alkohol, Tabakwaren oder sonstigen Suchtmitteln bis hin zum Jugendmedienschutz.
Das Kreisjugendamt erteilt Genehmigungen für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen oder ahndet Verstöße gegen Jugendschutzbelange.
Entstehende Kosten
keine
Besonderheiten
- Eltern und junge Menschen im Alter von 0-20 Jahren
- Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen
Gesetzliche Grundlagen
Formulare
- Jugendschutz
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahme nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
- Jugendschutz - Checkliste
- Checkliste - Jugendschutz bei Veranstaltungen
- Checkliste - Jugendschutz bei Veranstaltungen
Merkblätter
- Jugendschutz
- Tipps für Jugendschutzbeauftragte zur Durchführung von Veranstaltungen
- Jugendschutz
- Alles rund um das Thema Jugendschutzbeauftragte
- Jugendschutz - Vortrag 1
- Anleitung zum richtigen Trinken - Podiumsdiskussion Neutraubling
- Jugendschutz - Vortrag 2
- Anleitung zum richtigen Trinken - Podiumsdiskussion Neutraubling